Zuletzt geprüft am 19. August 2026
Für Fernstudienverträge gilt ein gesetzlicher Rahmen — bei allen Anbietern derselbe. Die Mindestlaufzeit beträgt sechs Monate. Im ersten Halbjahr kündigst du mit sechs Wochen Frist zum Ablauf dieses Halbjahres, danach jederzeit mit drei Monaten. Unterschiedlich ist nur zweierlei: wie lange du kostenlos testen kannst — und in welcher Form die Kündigung erfolgen muss. Genau daran scheitern die meisten.
Die Fristen: bei allen Anbietern gleich
Wir haben die Vertragsbedingungen von AKAD, Euro-FH, ILS und SGD im Original geprüft. Das Ergebnis ist eindeutig — die Formulierungen sind nahezu wortgleich:
- Mindestlaufzeit: 6 Monate. Vorher kommst du nicht heraus.
- Erste Kündigungsmöglichkeit: zum Ablauf des ersten Halbjahres, mit 6 Wochen Frist. Du musst also spätestens rund viereinhalb Monate nach Vertragsbeginn kündigen, damit es zum Sechsmonatstermin wirkt.
- Danach: jederzeit mit 3 Monaten Frist.
- Achtung bei kurzen Lehrgängen: Liegt die Gesamtlaufzeit unter sechs Monaten, ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
Diese Regeln stehen nicht im Belieben der Anbieter — sie folgen dem Fernunterrichtsschutzgesetz. Ein Anbieter, der dir kürzere Rechte einräumen will, kann das nicht wirksam tun.
Ein Recht daraus wird selten erwähnt: Während der Vertragslaufzeit dürfen die Gebühren nicht erhöht werden. Bei einem Vertrag über mehrere Jahre ist das bares Geld.
Die Form: hier liegt der teure Fehler
Die Fristen sind überall gleich. Die Form ist es nicht — und sie entscheidet darüber, ob deine Kündigung überhaupt wirksam ist.
- Schriftform heißt: unterschriebener Brief. Eine E-Mail genügt nicht. AKAD verlangt das ausdrücklich.
- Textform heißt: E-Mail reicht, ohne Unterschrift.
- Kündigungsbutton auf der Website — die Euro-FH bietet ihn an.
Was passiert, wenn du die Form verfehlst: Die Kündigung ist unwirksam. Sie läuft ins Leere, ohne dass dir jemand widerspricht — und der Vertrag läuft weiter. Bis du es merkst, sind leicht drei weitere Monate vergangen. Bei 219 bis 389 Euro im Monat sind das 657 bis 1.167 Euro.
So machst du es richtig
- Sieh in deinem Studienvertrag nach, welche Form verlangt ist — nicht auf der Website, sondern im Vertrag.
- Im Zweifel schriftlich. Ein unterschriebener Brief erfüllt immer auch die Textform. Umgekehrt gilt das nicht.
- Mach den Zugang nachweisbar — Einschreiben mit Rückschein oder eine schriftliche Empfangsbestätigung. Bei einer Frist von drei Monaten zählt der Tag des Zugangs, nicht der des Absendens.
- Nenne den Kündigungstermin und bitte um Bestätigung.
Die vier großen Anbieter im Vergleich
| Anbieter | Testphase | Mindestlaufzeit | Erste Kündigung | Danach | Form |
|---|---|---|---|---|---|
| AKAD | 28 Tage Widerruf, volle Rückerstattung | 6 Monate | 6 Wochen zum Ablauf des 1. Halbjahres | 3 Monate | Schriftform |
| Euro-FH | 4 Wochen (14 Tage gesetzlich + 2 Wochen freiwillig) | 6 Monate | 6 Wochen zum Ablauf des 1. Halbjahres | 3 Monate | Textform oder Kündigungsbutton |
| ILS | 4 Wochen | 6 Monate | 6 Wochen zum Ablauf des 1. Halbjahres | 3 Monate | im Vertrag prüfen |
| SGD | 4 Wochen | 6 Monate | 6 Wochen zum Ablauf des 1. Halbjahres | 3 Monate | im Vertrag prüfen |
Die Fristen sind bei allen vier identisch — wortgleich, bis in die Formulierung „Liegt die Gesamtlaufzeit unter 6 Monaten, ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.“ Das ist kein Zufall, sondern das Fernunterrichtsschutzgesetz. Zu vergleichen gibt es nur die Testphase und die Form.
Bevor du kündigst: drei günstigere Wege
In den meisten Fällen ist nicht das Studium das Problem, sondern die Zeit. Dafür gibt es Lösungen, die dir bereits zustehen — und die deine bisherigen Leistungen erhalten. Eine Kündigung vernichtet sie.
- Kostenlose Verlängerung. Fast alle Anbieter geben zusätzliche Zeit ohne Zusatzkosten — die Euro-FH bis zu 24 Monate, die APOLLON bis zu 50 Prozent der Studienzeit, AKAD je nach Modell 3 bis 12 Monate, die IU bis zu 12.
- Urlaubssemester. Bei AKAD bis zu sechs Monate mit Zahlungsunterbrechung — bei Arbeitslosigkeit, Krankheit, Elternzeit oder besonderer beruflicher Belastung.
- Zeitmodell wechseln. Ein längeres Modell senkt die monatliche Rate deutlich. Rechne aber nach: Bei AKAD kostet das längste Modell insgesamt 2.484 Euro mehr als das kürzeste.
Ruf an, bevor du kündigst. Diese Optionen stehen selten prominent auf der Website — sie werden auf Nachfrage gewährt.
Nach der Kündigung: Anbieter wechseln statt aufhören
Wenn nicht die Zeit das Problem war, sondern der Anbieter, lohnt der Blick auf die Alternativen — vor allem, weil sich Vorleistungen anrechnen lassen. Die Euro-FH gibt an, Vorleistungen zu 100 Prozent anzuerkennen; für Betriebswirte etwa 90 von 180 Credits. Das halbiert Studienzeit und Gebühren.
Lass dir die Anrechnung schriftlich bestätigen, bevor du den neuen Vertrag unterschreibst.
| Anbieter | Wofür er sich anbietet | |
|---|---|---|
| IU | größte Studiengangsauswahl, monatlicher Start | Infomaterial* |
| Euro-FH | rechnet Vorleistungen nach eigenen Angaben zu 100 % an | Infomaterial* |
| AKAD | einziger Anbieter mit ausgewiesenen Gesamtkosten | Infomaterial* |
| APOLLON | Gesundheit und Soziales, großzügige kostenlose Verlängerung | Infomaterial* |
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Häufige Fragen zur Kündigung im Fernstudium
Wie lange ist die Kündigungsfrist?
Im ersten Halbjahr 6 Wochen zum Ablauf des Halbjahres, danach 3 Monate. Bei allen Anbietern gleich — es ist gesetzlich geregelt.
Kann ich sofort kündigen?
Nein, die Mindestlaufzeit beträgt 6 Monate. In der Testphase (meist 4 Wochen) kommst du kostenfrei heraus.
Reicht eine E-Mail?
Kommt auf den Vertrag an. AKAD verlangt Schriftform, die Euro-FH akzeptiert Textform oder einen Kündigungsbutton. Im Zweifel schriftlich.
Was passiert mit bezahlten Gebühren?
Im Widerruf bekommst du sie zurück. Nach der Kündigung zahlst du bis zum Wirksamwerden weiter.
Können die Gebühren steigen?
Nein — während der Vertragslaufzeit nicht. Das schreibt das Fernunterrichtsschutzgesetz vor.
Gibt es eine Alternative zum Kündigen?
Ja: kostenlose Verlängerung, Urlaubssemester oder ein längeres Zeitmodell.
Zuletzt geprüft am 19. August 2026 · Angaben aus den Studien- und Vertragsbedingungen von AKAD, Euro-FH, ILS und SGD (geprüft 13./14.08.2026). Maßgeblich ist dein eigener Vertrag.